 Inhaltlich entspricht die Sondereigen- tumsverwaltung in ihren Zielstellungen der Verwaltung von vermieteten Objekten. Der Unterschied besteht darin, dass es meist um die Verwaltung von einzelnen Wohn-/ Gewerbeeinheiten innerhalb einer Eigentümergemeinschaft geht. |
 Unabhängig von der Beauftragung zur Verwaltung durch die entsprechende Wohnungseigentümer-/ Teileigentümer- gemeinschaft bieten wir Ihnen somit auch die Verwaltung Ihres Sondereigentums an. |